UKW Sprechfunkzeugnis
Beschreibung:
Ab 2008 benötigt explizit der Schiffsführer einer See gehenden Yacht in deutschen Hoheitsgewässern diesen Schein. Es reicht dann nicht mehr aus, dass ein Crewmitglied diesen Befähigungsnachweis besitzt. Das UKW-Sprechfunkzeugnis Binnen (UBI) berechtigt zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk.
Voraussetzungen:
- Mindestalter 16 Jahre (15 Jahre 9 Monate)
- Passbild Kopie des gültigen Personalausweises
- bei Minderjährigen: Einwilligungserklärung der Eltern
Termine:
Jederzeit ganzjährig nach Bedarf, ab 6 Teilnehmern.
Bitte in der Geschäftsstelle erfragen


