Mitglied werden
Wer kann Mitglied werden?
Jeder, der dem Segelsport näher kommen möchte oder vielleicht einen Verein zur Ausübung seines Sport´s sucht, kann im PBYC Mitglied werden. Es gibt im einzelnen folgende Mitgliedschaften:
- Einzelmitgliedschaft für Alleinstehende
- Familienmitgliedschaften (incl. Kinder die einen Kindergeldanspruch besteht) für die ganze Familie.
Wie wird man Mitglied?
- Ganz einfach: Aufnahmeantrag ausfüllen und an die Geschäftsstelle senden
Vereinsmitglied - und nun?
Jedes Mitglied, welches die Einrichtung des PBYC nutzen will, ist zur Ableistung von derzeit 13 Arbeitsstunden im Jahr verpflichtet. Die Arbeitsstunden können frei abgearbeitet werden. Es bietet sich gemeinsame Arbeitseinsätze an oder Beteiligung an der Geländepflege, der Ausbildung oder die Mitwirkung an den Vereins- Veranstaltungen. Für die Zuteilung eines Liegeplatzes hat jedes Mitglied eine ausreichende Haftpflichtversicherung und seine Fahrbefähigung für das Wasserfahrzeug nachzuweisen.
Beitrage und Gebühren
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Beiträge - Familienbeitrag, einschl. Kinder bis 18 Jahre |
€ 100,00 |
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Aufnahmegebühr - für Erwachsene oder pro Familie |
€ 300,00 |
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Pflichtarbeitsstunden für alle Vereinsgeländenutzer pro Mitgliedschaft / Jahr |
13 Std. |
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Pflichtbeitrag zur Vereinshausreinigung für Geländebenutzer pro Mitgliedschaft / Jahr (auch ohne |
€ 20,00 |
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Surfbrettablage - am Strand |
€ 10,00 |
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Grundbeitrag Surfer (pro Ausweis) |
€ 15,08 *3) |
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Liegeplatzgebühr Segler - Land Jolle |
30,00 € |
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Lippesee – Wasserbenutzungsgebühr (für Lippesee-Freizeit-GmbH) - Surfbrett |
€ 41,53 *5) |
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Kranbenutzung je Hebevorgang - für PBYC/WSC-Mitglieder |
kostenfrei |
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Slipbahnbenutzung für Nichtmitglieder |
€ 5,00 |
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Pfandgebühr für Gelände- und Hausschlüssel - ab 01/2006 |
€ 40,00 |
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Pfandgebühr für Kranschlüssel |
€ 10,00 *4) |
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Pfandgebühr für Hochdruckreiniger- Schlüssel |
€ 10,00 *4) |
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PBYC Stander in Wimpelform |
€ 8,00 |
*1) Festgemacht am Kindergeldbezug
*2) kann auch über einen Zeitraum von 5 Jahren abgearbeitet werden
*3) nur für Surfer mit eigenem oder bei Nutzung von vereinseigen Surfbrettern
*4) setzt eine Sachkundeunterweisung in der Krannutzung voraus
*5) jährliche Festlegung durch die Freizeitanlagen GmbH


